Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Damit ist sie eine Argumentationsform der juristischen Methodenlehre.

Auslegung zählt zu den Methoden rationaler Konsensgewinnung im Recht[1] und ist damit ein Gegenstand der Rechtstheorie. In dieser bezeichnet sie als juristische Hermeneutik die Kunst, ein Gesetz oder einen sonstigen rechtlichen Text zu verstehen.[2] Als Methodenlehre bezeichnet sie den gedanklichen Weg (griechisch méthodos), der zur zutreffenden Bedeutung des Textes führt.[3]

  1. Reinhold Zippelius: Das Wesen des Rechts, 6. Auflage 2012, Kap. 8.
  2. Martin Kriele: Besonderheiten juristischer Hermeneutik, in: Studium Generale 7 (1954), S. 409–412; Hans-Georg Gadamer: Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik, 3. Auflage, Tübingen 1972; Ernst Forsthoff: Recht und Sprache. Prolegomena zu einer richterlichen Hermeneutik, Schriften der Königsberger Gelehrten Gesellschaft, Darmstadt, Nachdruck der Ausgabe von 1940.
  3. Reinhold Zippelius: Juristische Methodenlehre, 11. Auflage 2012, vor § 1, § 10.

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